Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Edelmetall und Münzen auf der Münzhändlerplattform „MA-Shops“

 

§ 1  Geltungsbereich und Abwehrklausel

 

       Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer jeweiligen zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, gelten für die über die Münzhändlerplattform MA-Shops begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Landesbank Baden-Württemberg und ihrer unselbstständigen Anstalt, der Baden-Württembergischen Bank (im weiteren „Bank“) und den Bestellern.

 

       Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie von der Bank ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2  Vertragsschluss

 

       Die Anpreisung der Münzen auf der Münzhändlerplattform MA-Shops durch die Bank stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Besteller wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch seine Bestellung ein Angebot abzugeben.

 

       Durch das Absenden der Bestellung auf der Münzhändlerplattform MA-Shops gibt der Besteller ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages, über die von ihm gekennzeichneten Münzen ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Besteller auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit der Bank allein maßgeblich an.

 

       Die Bank bestätigt den Eingang der Bestellung des Bestellers durch die Versendung einer Rechnung. Diese Rechnung geht dem Besteller durch eine E-Mail an die von ihm bei der Bestellung angegebenen E-Mail Adresse zu. Die Rechnung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die Bank dar. Sie dient lediglich der Information des Bestellers, dass seine Bestellung bei der Bank eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes durch die Bank erfolgt durch die Versendung der bestellten Ware oder einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.

 

§ 3   Versandkosten

 

       Als Versandkostenpauschale einschließlich Versicherung und Mehrwertsteuer berechnen wir:

           

 

Land / Warenwert

bis EUR 599,00

ab EUR 600,00

ab EUR 1500

Deutschland

EUR   7,90

EUR 15,90

EUR 24,90

EU

EUR 15,90

EUR 31,90

EUR 41,90

 

     

Länder mit abweichenden

Versandkosten*

EUR 29,90

EUR 49,90

EUR 59,90

 

* Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

 

§ 4   Eigentumsvorbehalt

 

       Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Bank.

 

§ 5   Fälligkeit

 

         Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

 

§ 6   Lieferung

 

       Die Lieferung erfolgt nach Eingang des Kaufpreises bei der Bank.

 

§ 7  Gewährleistung

 

       Die Gewährleistungsrechte des Bestellers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers gegenüber der Bank gilt die Regelung in § 8 dieser AGB.

 

       Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Bestellers beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für die Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

       Die Landesbank Baden-Württemberg garantiert für die Echtheit der gelieferten Ware.

 

Da die Ware in der Regel aus Metall besteht, ist eine Verfärbung bzw. Oxidation unabhängig vom Erhaltungsgrad natürlichen Ursprungs und kein Reklamationsgrund. Ebenso kann das Verpackungsmaterial der Ware spröde werden und reißen.  

 

§ 8  Haftungsausschluss

 

       Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bank, sofern der Besteller Ansprüche gegen diese geltend macht.

 

       Von dem eben bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bank, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

       Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

    § 9  Abtretungs- und Verpfändungsverbot

 

       Die Abtretung oder Verpfändung von dem Besteller gegenüber der Bank zustehenden Ansprüche oder Rechte sind ausgeschlossen, sofern die Bank nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist die Bank nur verpflichtet, wenn der Besteller ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

    § 10 Aufrechnung

 

          Ein Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

    § 11  Datenschutz

 

          Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

    § 12  Rechtswahl und Gerichtsstand

 

          Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Bank und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der Bank ist der Sitz der Landesbank Baden-Württemberg, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

    § 13  Salvatorische Klausel

 

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.   

 

 

Information für den Verbraucher zu im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen

Hier: Verkauf von Edelmetallen und Münzen auf der Münzhändlerplattform „MA-Shops“.

Mit diesen Informationen erfüllt die Bank ihre gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Diese Informationen sind nicht befristet und werden nur in deutscher Sprache mitgeteilt. Stand: 19.06.2026.

Hinweis: Verbrauchern mit Behinderungen, einschließlich Sehbehinderungen, werden diese Informationen auf Verlangen in einem geeigneten und barrierefreien Format zur Verfügung gestellt.

Übersicht

 

A Allgemeine Information

Name und Anschrift

Baden-Württembergische Bank
Edelmetall- und Münzkabinett
Königstr. 3
70173 Stuttgart

– nachstehend auch „Bank“ oder „Unternehmen“ genannt

Leitung: Stephan Wellnitz
Telefon: 0711/124-31180
E-Mail: Stephan.Wellnitz@bw-bank.de

Rechtsform

Die Baden-Württembergische Bank ist eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg. Die Landesbank Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Erklärungen der Baden-Württembergischen Bank im Rahmen der Geschäftsverbindung berechtigen und verpflichten ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg.

Hauptgeschäftstätigkeit der Bank

Die Bank betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kontoführung, Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Kreditgeschäft u. ä.), soweit das Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg und die Satzung der Landesbank Baden-Württemberg keine Einschränkungen vorsehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt (Internet: http://www.bafin.de).

Eintragung im Handelsregister

Landesbank Baden-Württemberg:
Amtsgericht Stuttgart: HRA 12704
Amtsgericht Mannheim: HRA 4356 und 104440
Amtsgericht Mainz: HRA 40687

Vertragssprache

Die Vertragsbedingungen und diese vorvertraglichen Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Bank wird mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages in Deutsch kommunizieren.

Rechtsordnung / Gerichtsstand

Auf den zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Kaufvertrag findet gemäß Nr. 6 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, sich an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die Beschwerde ist in Textform zu richten an:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de
Telefon: (0 30) 81 92-295

Näheres regelt die Verfahrensordnung der vorgenannten Verbraucherschlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Ferner besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

In den vorgenannten Fällen kann selbstverständlich auch Beschwerde bei der LBBW selbst eingelegt werden. Die LBBW beantwortet diese Beschwerden schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Ferner besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

B Information zum Kaufvertrag

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung

Die Bank schließt mit dem Kunden einen Kaufvertrag über die Lieferung von Edelmetallen und Münzen.

Gesamtpreis der Finanzdienstleistung

Der Kunde hat der Bank den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis für die gekaufte Ware zu bezahlen. Hinzu kommen die Versandkosten für die gekaufte Ware. Je nach steuerlicher Einordnung der gekauften Ware kann im Einzelfall zusätzlich Mehrwertsteuer anfallen, die die Bank auf den Kaufpreis der Ware aufschlägt. Die vorgenannten Positionen werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.

Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

Kosten, die nicht von der Bank abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. Kosten für Telefon, Internet), hat der Kunde selbst zu tragen.

Konsequenzen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall

Kommen Sie mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung (z.B. Kaufpreis für die gelieferte Ware, Versandkosten) in Verzug, kann das zur Folge haben, dass Sie für etwaige hierdurch verursachte Kosten (zum Beispiel Kosten der Rechtsverfolgung) aufzukommen haben. Außerdem sind weitere Nachteile, wie etwa ein negativer Schufa-Eintrag oder die Verwertung von vertraglich vereinbarten Sicherheiten (zum Beispiel Pfandrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank) möglich.

Spezielle Risiken durch Preisschwankungen

Der jeweilige Preis von Edelmetallen und Münzen unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. Etwaige in der Vergangenheit durch Edelmetall- und Münzerwerb erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.

Zahlung und Erfüllung des Vertrages

Erfüllung durch die Bank
Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, indem sie dem Kunden den Besitz und das Eigentum an der bestellten Ware verschafft.

Zahlung und Erfüllung durch den Kunden
Der Kunde hat den auf der erhaltenen Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag an die Bank zu bezahlen.

Kündigungsmöglichkeiten

Zwischen dem Kunden und der Bank kommt ein Kaufvertrag zustande. Bezüglich eines Kaufvertrages besteht kein Kündigungsrecht. Dies gilt sowohl für die Bank als auch für den Kunden.

Gültigkeitsdauer der Informationen

Die Gültigkeitsdauer dieser Informationen ist nicht befristet.

C Gesetzliches Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen in klarer und verständlicher Sprache leicht lesbar auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Vertrages; dies gilt nicht, wenn Sie nicht über das Bestehen eines Widerrufsrechts, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den Sie gegebenenfalls zu entrichten haben, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts belehrt wurden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.

Der Widerruf ist zu richten an:

Baden-Württembergische Bank
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.ma-shops.com ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Ihre Widerrufserklärung gilt als dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist zugegangen, wenn Sie die Widerrufserklärung vor Ablauf dieser Frist über die Widerrufsfunktion versandt haben.

Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

Abschnitt 3 Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann.

Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Folgen der Nichtausübung des Widerrufsrechts

Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts sind Sie und der Unternehmer an ihre jeweiligen auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen gebunden.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ihre Baden-Württembergische Bank

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