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Deutschland / 3.Reich
Blockadebrecher
Hersteller Fec. Otto Placzek Berlin Ausf. Schwerin Berlin
Sammleranfertigung
Das Abzeichen für Blockadebrecher war ein zum 1. April 1941 von Adolf Hitler gestiftetes Ehrenzeichen. Es wurde Schiffsbesatzungen deutscher Schiffe verliehen, die sich bei Kriegsausbruch im Ausland befanden und trotz der alliierten Blockade in die Heimat zurückkehrten.
Das Abzeichen für Blockadebrecher ist aus Buntmetall oder Zink und hat die Maße 48 × 48 mm. Es zeigt einen mit Adler und Hakenkreuz (als eine Art Galionsfigur) verzierten Schiffsbug, der eine den Rand des Abzeichens bildende Sperrkette mit hoher Fahrt durchschneidet. Das auf dem Abzeichen dargestellte Schiff ist die Bremen des Norddeutschen Lloyd. Das Schiff stand im Jahr 1939 unter dem Kommando von Kommodore Adolf Ahrens. Es durchbrach Dezember 1939 die englische Seeblockade von Murmansk Richtung Bremerhaven. Hierfür erhielten Ahrens und seine Besatzung als erste diese neu geschaffene Auszeichnung.
Der Entwurf des Abzeichens geht auf den Künstler Otto Placzek zurück. Die gewählte Symbolisierung des Durchschneidens einer Sperrkette wurde gewählt, um der Tat als „Blockadebrecher“ gerecht zu werden. Im Übrigen wurde das Abzeichen an Zivilisten der Handelsmarine in einer Halbminiatur verliehen. Getragen wurde das Abzeichen zur Uniform und zum Feldanzug auf der linken Brustseite unter dem Eisernen Kreuz I. Klasse oder an seiner Stelle in und außer Dienst. Zugleich wurde mit dem Abzeichen eine Nadel verliehen, die zu jedem anderen Anzug auf dem linken Jacken- bzw. Mantelaufschlag zu tragen war.
Das Abzeichen konnte an die Besatzungen von Blockadebrechern und an Schiffsbesatzungen, die unter der deutschen Handelsflagge fuhren und in ihrer Tätigkeit den Blockadebrechern gleichzustellen waren, bei Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen verliehen werden
Das Abzeichen für Blockadebrecher wurde an Besatzungen von Seeschiffen unter folgenden Bedingungen verliehen:
a) „Erfolgreicher Durchbruch des Schiffes durch die feindliche Blockade“
b) „Vernichtung des Schiffes im Falle drohender Aufbringung durch feindliche Streitkräfte“
c) „Vorliegen besonders gelagerter Fälle, die zur Erhaltung bzw. zur Vernichtung von Schiff und Ladung im Interesse von Volk und Wirtschaft geführt haben und ein hohes Maß von Einsatz bewiesen“
d) „An Überlebende eines Schiffes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist“
e) „In besonderen Fällen an Verwundete“
Im Übrigen war für die Verleihung des Abzeichens Würdigkeit und gute Führung vorausgesetzt.
Die Verleihungsvorschläge waren von dem Kapitän bzw. seinem Stellvertreter über die Reederei, im Verhinderungsfall von der Reederei unmittelbar dem zuständigen Seeschifffahrtsbevollmächtigten einzureichen. Dieser leitete dann die Vorschläge mit seiner eigenen Stellungnahme an den Reichsverkehrsminister weiter.[8] Die Vorschläge mussten dabei folgende Angaben enthalten:
Vor- und Familienname,
Geburtstag und -Ort,
Berufsbezeichnung,
Name des Schiffes und der Reederei,
kurze Begründung und die
Stellungnahme des Schifffahrtsbevollmächtigten.
Das Abzeichen, einschließlich der Nadel, wurde unentgeltlich mit Besitzzeugnis verliehen. Es verblieb beim Tod des Beliehenen bei seinen Hinterbliebenen. Die Verleihung war im Seefahrtbuch zu vermerken.
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